Weitere Informationen zur Betriebsmittelliste

Welche Ziele verfolgt die Betriebsmittelliste?
Kontrollstellen und Zertifizierende erhalten eine wichtige Grundlage für die Betriebskontrolle und die sichere Überprüfung eingesetzter Produkte. 

Hersteller von Betriebsmitteln erhalten verlässliche Auskunft über die Einsatzfähigkeit von Betriebsmitteln in der ökologischen Produktion. 

Ökoproduzent*innen, Kontrollorganisationen und zeichengebende Organisationen haben Sicherheit, dass beim Einsatz von registrierten Betriebsmitteln die Prinzipien der ökologischen Produktion beachtet werden.

Wie melde ich Produkte zur Listung in der Betriebsmittelliste an?
Schritt 1: Registrieren Sie Ihre Firma als Kundenunternehmen. Alle Informationen und Dokumente dazu finden Sie im Bereich Registrierung

Schritt 2: Wählen Sie im Bereich Produktanmeldung die Kategorie aus, für welche Sie Produkte zur Beurteilung anmelden wollen. Die dort hinterlegten Formulare sind Voraussetzung für die Prüfung der Listungsfähigkeit. Hinweis: Mit Absenden der Formulare erteilen Sie uns einen kostenpflichtigen Auftrag. Alle Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung

Schritt 3: Sind Ihre Produkte geprüft und freigegeben, können Sie sich in der Online-Suche eine Konformitätsbescheinigung runterladen. Anschließend werden wir einmal im Jahr auf Sie zukommen und Ihnen Unterlagen für die Wiederanmeldung für die nächstfolgende Betriebsmittelliste zusenden. Im Rahmen dieses Prozesses bitten wir Sie, die bei uns gespeicherten Daten zu überprüfen und uns mitzuteilen, ob eine weitere Listung gewünscht wird.

Was ändert sich mit den neuen Antragsformularen ab 01.02.2024?
 

Ein neuer Geltungszeitraum und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der neuen Antragsformulare für die Betriebsmittelliste.

Handelsprodukte, die für die ökologische Produktion geeignet sind, können bei der FiBL Projekte GmbH zur Aufnahme in die Betriebsmittelliste angemeldet werden. Die neuen Antragsformulare können in deutscher und englischer Sprache online unter https://www.betriebsmittelliste.de/produktanmeldung.html abgerufen werden.

Was ist neu?

Geltungszeitraum

Der Geltungszeitraum der Betriebsmittelliste wird ans Kalenderjahr angepasst. Das bedeutet der aktuelle Listungszeitraum gilt nicht mehr vom 01.02. bis 31.01. des Folgejahres, sondern vom 01.01. bis 31.12. des gleichen Jahres.

Ein im Jahr 2024 neu evaluiertes Produkt wird in die Betriebsmittelliste 2025 aufgenommen und bis zum 31.12.2025 freigegeben.

Für bereits in der Betriebsmittelliste 2024 gelistete Produkte wird der Geltungszeitraum auf den 01.01. bis 31.12.2024 geändert. Die Umstellung wird Ende Januar durchgeführt und ab dem 1. Februar online in der Betriebsmittelsuche unter https://www.betriebsmittelliste.de/bml-suche.html#/ überprüfbar sein.

AGB

Ab sofort gelten ausschließlich unsere neu eingeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG). Ein ggf. zum früheren Zeitpunkt abgeschlossener Vertrag für die Beurteilung von Produkten zwecks Aufnahme in die Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion ist damit unwirksam.

Die aktuell gültigen AGB sind unter https://www.betriebsmittelliste.de/fileadmin/betriebsmittelliste/betriebsmittelliste-documents/deutsch/AGB-Version1.pdf veröffentlicht und in den aktuellen Antragsformularen verlinkt.

Einen Überblick über die Änderungen im Vergleich zum bisher gültigen Vertrag finden Sie hier.


In welche Kategorien können Betriebsmittel eingeteilt werden?
Jedes angemeldete Produkt muss einer Kategorie zugeordnet werden. Eine Kategorieübersicht befindet sich rechts im Downloadbereich bei den jeweiligen Produktanmeldungsseiten der zugehörigen Hauptkategorie. 

Je präziser die Zuordnung erfolgt, umso besser kann ein Produkt gefunden werden. Sie haben die Möglichkeit, auch mehrere Unterkategorien für Ihr Produkt auszuwählen. Die dafür anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung (Tabelle 2).

Was kostet die Listung in der Betriebsmittelliste?
Alle Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Wie werden angemeldete Produkte evaluiert?
Die Evaluation wird von FiBL-Expert*innen anhand wissenschaftlich fundierter Prüfkriterien durchgeführt. Diese prüfen die gesamte Produktrezeptur: Neben den Wirkstoffen werden auch Formulierungshilfsstoffe auf unerwünschte Substanzen überprüft. 

Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir Fragen zum Produkt haben oder die Evaluierung abgeschlossen ist. 

Jährlich stichprobenartig durchgeführte Laboranalysen sichern die Prüfergebnisse zusätzlich ab. 

Die Bewertung der Produktinhalte berücksichtigt die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umweltverträglichkeit der Produkte sowie das Risiko der Verursachung von Rückständen in Lebensmitteln. 

Voraussetzung für eine Produktlistung in der Betriebsmittelliste ist, dass die Produkte nicht nur die Vorschriften der EU-Bio-Gesetzgebung und die allgemeinen europäischen bzw. deutschen Rechtsvorschriften erfüllen, sondern auch die aktuellen Basiskriterien der European Input List.

Wie lange dauert die Evaluierung?
Wir bemühen uns, zeitnah die Prüfung Ihres Antrages vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle für die Prüfung benötigten Unterlagen vorliegen. 

Hinweis: Wir melden uns auf jeden Fall bei Ihnen, sobald die Prüfung abgeschlossen ist oder wenn wir Rückfragen haben.

Wie darf ich die Listung in der Betriebsmittelliste bewerben?
Auf den Etiketten, in Broschüren und Infoblättern Ihrer gelisteten Produkte dürfen Sie folgenden Satz abdrucken: 

"Gelistet in FiBL-Betriebsmittelliste (Deutschland)" oder "Gelistet in der FiBL-Betriebsmittelliste für die ökologische Produktion in Deutschland". Der Abdruck des FiBL-Logos ist nicht gestattet.

Was mache ich, wenn mein Produktantrag abgelehnt wurde?
Im Fall einer Ablehnung zur Listung in der Betriebsmittelliste werden Sie von unserem Expertenteam informiert. 

Es erläutert Ihnen die Gründe, bspw. keine Konformität mit den geltenden Regelungen und Rechtsvorschriften. 

Bei Rückfragen ist es jederzeit ansprechbar. Der Aufwand für die Erstprüfung wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Wie finde ich Betriebsmittel, die auf Verwendbarkeit im Ökolandbau geprüft wurden?
Schritt 1: Gehen Sie zur Online-Suche 

Schritt 2: Geben Sie den Produkt- und/oder Firmennamen ein und klicken Sie auf „Suchen“ 

Schritt 3: Unter „Suchergebnisse“ erhalten Sie eine Auswahl. Wenn Sie auf die Handelsbezeichnung des Produktes klicken, kommen Sie zu den Listungsdetails des Produkts. Durch Klicken auf den Button "Bestätigung" wird eine Konformitätsbescheinigung erzeugt, die Sie sich abspeichern und/oder ausdrucken können.
Gibt es Betriebsmittellisten in weiteren Ländern?
Unter dem Namen „Organic Inputs“/European Input List" arbeitet das Betriebsmittelteam der FiBL Projekte GmbH mit Kolleginnen und Kollegen des FiBL Schweiz, FiBL Europe und der EASY-CERT Services GmbH Betriebsmittelbewertung (Österreich) zusammen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung eines Produktes für eine nationale Betriebsmittelliste bei den dafür zuständigen Organisationen direkt gestellt werden muss. Informationen dazu finden Sie hier.
Was ist die Betriebsmittelzertifizierung?
Das FiBL und die Gütegemeinschaft Betriebsmittel (GGBM), bestehend aus den Verbänden Bioland, Naturland und Demeter, haben einen Standard zur Zertifizierung von Betriebsmitteln entwickelt, die im Ökolandbau zum Einsatz kommen. 

Die Kriterien der GGBM wurden im Austausch mit Praktikern und Wissenschaftlern definiert und werden von diesen laufend weiterentwickelt. Dieses gewährleistet eine hohe Sicherheit und Qualität für Hersteller und Verwender. Weitere Infos zum Zertifizierungsprogramm erhalten Sie hier.
Wie werden Produkte bei der Betriebsmittelzertifizierung geprüft?
Die Produktprüfung im Rahmen der Zertifizierung beinhaltet folgende drei Schritte:

Dokumentenprüfung: Diese soll sicherstellen, dass das Produkt den Kriterien des Zertifizierungsprogramms entspricht und ggf. erforderliche behördliche Zulassungen vorliegen. Bestimmte Dokumente werden jährlich überprüft. Die erforderlichen Dokumente finden Sie im Reiter Zertifizierung unter der jeweiligen Produktkategorie. 

Screening/Analyse: Produkte werden auf unerlaubte und kritische Stoffe untersucht. Die Häufigkeit und Art der Analysen ist abhängig von der jeweiligen Produktkategorie und den Inhaltsstoffen. Der Herstellungsbetrieb nimmt Rückstellproben aller Produktionschargen.

Inspektionen vor Ort: Beauftragte Kontrollstellen inspizieren regelmäßig die Herstellungsstätten. Die Erstinspektion erfolgt vor der Erstzertifizierung. Die Folgeinspektionen werden je nach Risikoklasseneinteilung alle ein bis drei Jahre durchgeführt. Dabei werden die eingereichten Dokumente und die Dokumentation zu Einkauf, Produktion, Verkauf und QS-Maßnahmen überprüft. Darüber hinaus werden eine Mengenplausibilitätsberechnung durchgeführt sowie Proben für das Screening gezogen.


Was mache ich, wenn sich meine Kontaktdaten ändern?
Alle Änderungen zu Firmenanschrift, Kontaktpersonen oder Rechnungsversand können formlos per E-Mail oder mittels Stammdatenblatt an betriebsmittel@fibl.org geschickt werden. 


Welcher Browser eignet sich am besten?
Wir empfehlen die Nutzung von Microsoft Edge, da bei anderen Browsern ggf. die Formulare nicht in der aktuellen Adobe-Version angezeigt werden..

Kontakt

FiBL Projekte GmbH
E-Mail: betriebsmittel(at)fibl.org 
Tel. +49 69 7137699-800

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